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Frage: “Ab wann darf ich mich MediatorIn nennen?”
Dieser Eintrag stammt von milan Am 6.10.2007 @ 22:33 In Fragen | 1 Kommentar
Der Titel “Mediator” oder “Mediatorin” ist rechtlich (noch) nicht geschützt. Auch ohne jegliche Ausbildung kann sich fast jeder ein Schild an die Türe hängen und “MediatorIn” darauf schreiben. Auch die Ausübung der Mediation ist in Deutschland bisher (noch) nicht gesetzlich geregelt.
Die Ausnahme sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die - soviel ich weiss - gemäß ihrer Berufsordnung (§ 7 a BORA) eine (mind. 80-stündige?) Ausbildung absolviert haben müssen, bevor sie sich MediatorIn nennen dürfen. (Falls ich da falsch liege, wäre ich für eine Korrektur dankbar.)
Bezüglich der “Führung der Bezeichnung ‘Mediator’ auf dem Briefkopf/Briefbogen” bei AnwältInnen gibt es einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom Juli 2002, der auf den Seiten der [2] Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation dokumentiert ist. ([3] Direkt Link)
Interessant und wichtig für ‘Nicht-Rechtsanwälte’ ist darin besonders der Satz “Die Mediation ist kein Rechtsgebiet, sondern eine alternative Methode der Konfliktlösung”. Ich finde diese höchstrichterliche Feststellung sichert uns ganz gut ab bzgl. möglicher Vorhaltungen, wir - die Nicht-Anwälte - würden mit der Mediation unerlaubte “Erledigung von Rechtsgeschäften” tätigen bzw. eine unerlaubte Rechtsberatung durchführen. Diese Sichtweise wird u.a. von anwaltlichen MediatorInnen vertreten, die gerne die Ausübung der Mediation für sich reklamieren würden.
Ob wir eine gesetzliche Regelung für die Mediation brauchen, darüber kann man geteilter Meinung sein. Sehr wahrscheinlich wird sie in den nächsten Jahren kommen. In Österreich ist die Mediation z.B. schon gesetzlich geregelt (s. [4] Mediationsgesetz Österreich)
Bis dahin werden sich die meisten Interessierten auch an den Qualitätsstandards der verschiedenen Fachverbände orientieren. Diese regeln bisher lediglich, wann man sich MediatorIn mit dem entsprechenden Kürzel des Verbandes - z.B. Mediator (BM) - nennen darf. Dafür gibt es verbindliche Ausbildungsordnungen ([5] s. Ausbildungsstandard des Bundesverbandes Mediation) und entsprechende Anerkennungskommissionen.
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Mich würde an dieser Stelle Erfahrungen von MediatorInnen interessieren, ob und in wie weit ihre “Kundschaft” bzw. ihr Klientel sich an diesen Qualitätsmerkmalen orientiert.
1 Kommentar To "Frage: “Ab wann darf ich mich MediatorIn nennen?”"
#1 Comment By Joachim Simen On 17.10.2007 @ 17.10.2007
In diesem Zusammenhang ist auch ein Hinweis zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz interessant, das gerade vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz stellt sicher, dass die Mediation und vergleichbare Formen der Streitbeilegung inklusive der Protokollierung einer Abschlussvereinbarung, keine Rechtsdienstleistung darstellt.
Mehr dazu hier: [6] http://www.marktplatz-mediation.de/showthread.php?t=1972
Viele Grüße
Joachim Simen
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[2] Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation: http://www.bafm-mediation.de/
[3] Direkt Link: http://www.bafm-mediation.de/Archiv/Berufbez.html
[4] Mediationsgesetz Österreich: http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/mediatoren/mediatoren.nsf/vwFiles/Gesetz
/$FILE/2003a029.pdf
[5] s. Ausbildungsstandard des Bundesverbandes Mediation: http://www.bmev.de/www/documents/bm_standards.pdf
[6] http://www.marktplatz-mediation.de/showthread.php?t=1972: http://www.marktplatz-mediation.de/showthread.php?t=1972
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