Rechtsdienstleistungsgesetz
Am 1. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Eine zentrale Aussage, besonders für nicht-anwaltliche MediatorInnen, ist: „Rechtsdienstleistung ist nicht: 4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift.“ (§ 2, Absatz 3, Ziffer 4 RDG) Eine Stellungnahme des Bundesverbandes Mediation (BM) […]
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