Rechtsdienstleistungsgesetz

Am 1. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten.
Eine zentrale Aussage, besonders für nicht-anwaltliche MediatorInnen, ist:

„Rechtsdienstleistung ist nicht:
4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift.“ (§ 2, Absatz 3, Ziffer 4 RDG)

Eine Stellungnahme des Bundesverbandes Mediation (BM) dazu findet sich hier:
https://www.bmev.de/fileadmin/downloads/presse/stellungnahme_rechtsdienstleistungsgesetz.pdf" target="_blank

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